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Ein Elternteil, meistens die Mutter, bringt Kinder in eine neue Ehe mit. Es gibt auch die Situation, in der ein Vater die Kinder in eine neue Verbindung mitbringt, dies ist aber deutlich seltener der Fall. Wenn ich hier von der Frau oder Mutter spreche, meine ich damit ausdrücklich auch die Väter, die in der gleichen Situation sind.

Aus den Märchen kennen wir die "böse Stiefmutter", lesen aber kaum von einem Stiefvater. Heute haben Stiefeltern den negativen Ruf abgelegt und die Verhältnisse haben sich umgekehrt. Meistens lebt nach einer Trennung die Mutter mit ihren Kindern und einem neuen Stiefvater zusammen. Während die "böse Stiefmutter" im Märchen meistens nach dem Tod der Mutter ins Haus kam (Scheidungen waren damals nicht üblich), ist die Situation für die Kinder heute anders: In der Regel haben sie neben der Mutter und dem Stiefvater weiterhin einen leiblichen Vater. Durch die Trennung der Eltern haben sie nun zwei Familien zu denen sie gehören: die des Vaters und die der Mutter.

Mehr als jede zweite Adoption in Deutschland ist eine Stiefkindadoption. 2002 gab es in Deutschland 5668 Minderjährigenadoptionen. Im gleichen Jahr wurden 3117 Stiefkindadoptionen gezählt. Fast alle dieser Stiefkinder hatten weiterhin beide leibliche Eltern. Sie besaßen zwei Großelternpaare. Durch die Adoption wird ihnen die Verwandtschaft nicht nur zum leiblichen Vater, sondern auch zu den Großeltern und allen anderen Verwandten aus der entsorgten Familie genommen.

Beschäftigt man sich mit dem Schicksal der "echten" adoptierten Kinder, so fällt bald auf: Fast alle diese Kinder wollen eines Tages wissen "Wer sind meine richtigen Eltern?". Dies macht uns deutlich, daß Kinder nicht nur zu Eltern, bei denen sie leben, eine Beziehung haben. Genauso haben sie eine tiefe Bindung zu ihren leiblichen Eltern, selbst wenn sie diese sie noch gar nicht kennen. Diese Kinder suchen nach ihren Wurzeln, ihrem Ursprung, nach ihrer Identität.

Genau die gleiche Bindung erleben auch Kinder, die durch eine Trennung nicht mehr mit beiden Eltern zusammen sein dürfen. Ob sie diese Bindung auch leben können, liegt jedoch vor allem an dem Verständnis der getrennten Eltern für die Bedürfnisse ihrer Kinder.

Keines der Trennungskinder hat gewollt, daß die Eltern auseinander gehen. Für jedes dieser Kinder ist es ein Schock, wenn es von der anstehenden Trennung erfährt. Dies ist für Eltern in der Trennungssituation häufig nicht wichtig. Im Vordergrund steht viel zu oft die Auseinandersetzung mit dem früheren Partner, in dem gerne auch das Kind als Waffe im Trennungskrieg eingesetzt wird. In der Regel fällt die Entscheidung, daß das Kind bei einem der Partner lebt, der andere Partner wird zum Besuchselternteil herabgesetzt

Zieht der Elternteil, bei dem das Kind lebt, mit einem neuen Partner zusammen, entsteht die Stieffamilie. Das Kind lebt nun zwar wieder mit einer Mutter und einem Vater zusammen, jedoch mit einem gravierenden Unterschied zu seiner Ursprungsfamilie: Es hat nun einen Elternteil mehr, meist neben der Mutter zwei Väter. Viel zu häufig versuchen nun die Mutter und der Stiefvater, eine klassische Familiensituation zu schaffen, in der kein Platz für den getrennten Vater vorhanden ist. Es wird um Besuchszeiten gekämpft, es wird um Geld gestritten. In dieser Situation geben bereits viele Väter auf: Obwohl sie ihre Kinder lieben, lassen sie den Kontakt abbrechen. Kommt auf diese Väter die Frage nach einer Adoption durch den Stiefvater zu, willigen sie ein. Oftmals spielen die eingesparten Unterhaltszahlungen eine Rolle. Gerne übersehen wird jedoch die Rolle, in der sich der entsorgte Vater nun wiederfindet: Er liebt seine Kinder und bekommt nun stundenweise vorgeschrieben, wie oft er Vater sein darf. Er muß die Kinder nach der Besuchszeit bei seiner Exfrau und seinem Nachfolger abliefern, selbst wenn seine Kinder ihm sagen, daß er sie nicht verlassen soll. Er muß immer wieder erleben, daß ein anderer Mann nun seine Rolle in der Familie übernommen hat. Um sich dieses Leiden zu ersparen, zieht er mit der Zustimmung zur Adoption einen vermeintlichen Schlußstrich. Irgendwann, aber nun zu spät, stellt er fest, daß er mit der Zustimmung zur Adoption die Bindung zu seinen Kindern nicht verloren hat - genauso wenig wie seine Kinder die Bindung zu ihm verlieren.

Diese Form der Adoption ist ständig praktiziertes Unrecht. Selbst wenn der Vater sich zurückgezogen hatte, kein Richter darf die verwandtschaftlichen Verbindungen zwischen einem Vater und einem Kind zerschneiden, solange auch nur der kleinste Hauch einer Hoffnung besteht, daß beide irgendwann einmal wieder zueinander finden.

Es gibt auch keinen vernünftigen Grund, warum eine Stiefkindadoption erfolgen müßte. Das moderne Namenrecht erlaubt die verschiedensten Namen bei einer Familie: Die klassische Form, alle Mitglieder besitzen den gleichen Namen oder Elternteile führen einen Doppelnamen oder beide Eltern führen weiter ihre ursprünglichen Namen. Sollte die Mutter dem Beispiel von Bundeskanzler Schröder folgen und vier mal heiraten, könnte sie jedes Mal die Kinder umbenennen lassen. Dabei wird ignoriert: Ein Kind hat eine eigene Identität. Dazu gehören ein Name und Eltern. Mit einer neuen Ehe der Mutter wird die bisherige Identität aber nicht aufgehoben. Der Vater wird nicht aus der Biographie gelöscht, sondern das Kind erhält einen weiteren Elternteil hinzu, den Stiefelternteil. Durch eine Adoption wird die Biographie des Kindes nachträglich geändert. Dies verstößt eklatant gegen die Interessen des Kindes, dessen Anspruch auf eine eigene Identität ignoriert wird.

Ein Stiefvater beweist nicht durch eine Adoption, sondern im Alltag, daß er das Stiefkind liebt.

Äußerst bedenklich ist eine häufig übersehene Auswirkung der Stiefelternadoption: sie nicht mehr rückgängig zu machen. Die Scheidungszahlen in Deutschland steigen immer weiter an. Heute wird jede dritte Ehe geschieden, in Großstädten bereits jede zweite Ehe. Nochmals deutlich über dieser Häufigkeit liegen Scheidungszahlen bei den Zweitehen. Es gibt Schätzungen, nach denen jede dritte Adoption scheitert, d.h. bei jeder dritten Adoption wollen entweder ein Adoptivelternteil oder ein Adoptivkind die Adoption rückgängig machen. Ein Kind kann nach heutigem "Recht" von seinem Vater getrennt werden. Nach einer Stiefelternadoption bleibt es aber mit dem Adoptivvater untrennbar verbunden.

So absurd es auf den ersten Blick erscheinen mag: Einem leiblichen Vater, der das Kind groß gezogen hat, kann man sein Kind wegnehmen. Einem Adoptivvater aber nicht.

Eine besonders perfide Situation entsteht, wenn Gerichte die Stiefelternadoption als Adoption volljähriger Kinder nach dem Recht Minderjähriger aussprechen. Ist es der Mutter nicht gelungen, das minderjährige Kind adoptieren zu lassen, wird die Adoption nun durchgeführt, ohne daß der Vater noch irgendein Mitspracherecht hat.

Das Kind muß zwar der Adoption nun selbst zustimmen, aber die Bedingungen, unter denen es zu der Zustimmung kommt, sind häufig nicht nachvollziehbar. Liegt ein Fall von PAS (Parental Alienation Syndrome) vor, ist anzuzweifeln, daß das Kind wirklich aus freiem Willen der Adoption zustimmt.

Es gibt wohl keine andere gerichtliche Entscheidung in Deutschland, in der eine der beteiligten Personen, in deren Rechte massiv eingegriffen wird, derart rechtlos vor unserer Justiz steht wie bei der Stiefelternadoption als Adoption volljähriger Kinder nach dem Recht Minderjähriger. Welches Gericht fällt sonst eine Entscheidung, bei der ein Betroffener nicht am Verfahren beteiligt wird? Welches Gericht fällt sonst eine Entscheidung, bei der ein Betroffener nicht über das Ergebnis des Verfahrens informiert zu werden braucht?

 

 

Auf dieser Seite beschäftige ich mich mit einer besonderen Form der Adoption, der Stiefkindadoption. Sie ist etwas gänzlich anderes als die "klassische" Adoption, bei der Kinder neue Eltern bekommen, weil sie diese bisher nicht präsent sind.

Die Stiefkindadoption ist ein Verstoß gegen die Rechte der Kinder auf ihre eigene Identität!

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H.-Norbert Ulbrich