Justiz, Adoption und Missbrauch = absurd



Dürfen Adoptivväter, die ihre Adoptivtochter missbraucht haben und dafür zu einer Haftstrafe verurteilt wurden, nach der Haft wieder ein Stiefkind adoptieren?

!!! JA !!!

Sind Kinderschänder von der Justiz geächtet ?

!!! NEIN !!!

Kinderschänder werden von der Justiz nicht geächtet. Sie werden sogar vom Gericht unterstützt, sich nach der Haft eine neue "Familie" zu schaffen, indem sie abermals Kinder adoptieren dürfen:

Peter Xxxx hatte zum zweiten Mal geheiratet. Zu dem Kind aus der ersten Ehe hatte er keinen Kontakt mehr, warum ist nicht bekannt. Seine Frau brachte eine Tochter mit in die Ehe, die er adoptierte. Mit dieser Frau bekam er eine weitere Tochter. Als Vorsitzender des Ortsvereins einer großen Partei wie auch als aktiver Elternbeirat war er geachtet. Um so erschrockener waren seine Nachbarn, als er zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt wurde: Er hatte über Jahre hinweg in über 80 nachgewiesenen Fällen seine Adoptivtochter sexuell missbraucht. In dem kleinen Dorf, in dem er lebte, hatten selbst die Nachbarn nichts davon mitbekommen.

Nach der Haft heiratete er seine dritte Frau, eine Erzieherin und Kindergartenleiterin. Die beiden Söhne dieser Frau, die damals bei ihrem Vater lebten, gewann er bald für sich. Der größere zog in eine eigene Wohnung und schrieb an seinen Vater: "Bei Peter habe ich zum ersten Mal die Liebe eines Vaters zu einem Sohn kennengelernt ... ich will keinen Kontakt zu dir außer dem Unterhaltskontakt."
Der kleinere, (B.) zog zu dem Kinderschänder und seiner Mutter und brach den Kontakt zu seinem Vater ab. Er beendete die Realschule und teilte seinem Vater mit, daß er nun in Spanien im Haus des Peter Xxxx leben werde. Er werde dort studieren, um "staatlich anerkannter Dolmetscher" zu werden, besuchte aber tatsächlich einen Sprachkurs "Spanisch für Ausländer". Als Legastheniker mit Mittlerer Reife und schlechten Schulnoten in Englisch und Französisch war auszuschließen, daß er tatsächlich Dolmetscher werden würde. Das Familiengericht lehnte ab, daß B. nach Deutschland zurückkommen solle, obwohl der Vater damals noch das Sorgerecht hatte. Es verurteilte ihn zu Unterhaltszahlungen während des "Studiums". Nach einem Jahr kam B. zurück nach Deutschland und begann eine Lehre.

Nun meldete sich ein Richter und informierte den Vater, daß Peter Xxxx seinen Sohn B. adoptieren wolle. Der Vater informierte seinerseits den Richter über die Vorgeschichte des Peter Xxxx. Da der Vater keine Informationen über das Verfahren bekam, fragte er nach einem halben Jahr nach. Der Richter klärte nun den Vater darüber auf, daß er ihm nach § 1758 BGB keine Auskunft geben dürfe. 15 Tage später meldete sich der Richter noch einmal - er habe nachgedacht und teile nun mit, das der Vater nicht mehr mit seinem Sohn B. verwandt sei.

Das hat sich nicht im dritten Reich, in der DDR oder in einem exotischen Land abgespielt, sondern in Deutschland im Jahre 2003.

Der Vater der beiden Söhne kann nicht vergesssen, was sein älterer Sohn ihm schrieb ("Bei Peter habe ich zum ersten Mal die Liebe eines Vaters zu einem Sohn kennengelernt..") und was Peter Xxxx im Prozeß ausgesagt hatte: "Ich wußte nicht, wo die Vaterliebe aufhört und die Sexualität anfängt".

Peter Xxxx lebt heute als "unbescholtener Bürger", vermutlich genauso geachtet wie vor seiner Verurteilung. Die Familie in der anderen Doppelhaushälfte weiß sicherlich nichts von seiner Geschichte.

Dafür ist Peter Xxxx der Justiz ganz sicher dankbar!

 

 

Diese Geschichte wirft viele Fragen auf, die sicher an dieser Stelle nicht abschließend zu beantworten sind: Einige davon sind:

Kann ein Kind, ohne das Einverständnis des sorgeberechtigten Vaters, ins Ausland an eine unbekannte Adresse verbracht werden und der Vater soll Unterhalt zahlen? Eine Richterin sagt: Ja.

Muß für ein Kind, das die Schule abgeschlossen hat, im Ausland 8 - 10 Stunden wöchentlich eine neue Sprache erlernt und mutmaßlich einer Erwerbstätigkeit nachgeht, trotzdem Unterhalt gezahlt werden? Diese Richterin sagt: Ja.

Kann der Vater verlangen, daß dieses Kind, für das er das Sorgerecht hat, nach Deutschland zurückkehrt und eine Berufsausbildung beginnt? Diese Richterin sagt: Nein!

Darf ein Kind von einem bereits verurteilten Kinderschänder an einer unbekannten Adresse im Ausland vor seinem Vater versteckt werden? Diese Richterin sagt: Ja.

 

 

Darf ein Kinderschänder, verurteilt zu fünf Jahren Gefängnis wegen des Missbrauchs seiner Adoptivtochter, nochmals ein Kind adoptieren? Ein Richter sagt: Ja.

Darf ein Kinderschänder, verurteilt zu fünf Jahren Gefängnis und durch sein Verhalten gescheitert als Vater von drei Kindern, nochmals ein Kind adoptieren? Dieser Richter sagt: Ja.

Darf ein Kinderschänder, verurteilt zu fünf Jahren Gefängnis, gescheitert als Ehemann in zwei Ehen und als Vater von drei Kindern, eines der zwei Kinder seiner dritten Ehefrau, ausdrücklich gegen den Willen des Vaters, adoptieren? Dieser Richter sagt: Ja.

 

 

Kann ein Vater, von der Justiz degradiert zum rechtlosen Unterhaltsschuldner solange er unterhaltspflichtig ist,

kann ein Vater, dessen Kind weg adoptiert wird, sobald er nicht mehr unterhaltspflichtig ist, unsere Justiz anders einschätzen als

absurd ?

 

Mancher Leser wird nicht glauben wollen, was hier beschrieben wird.

Auf der folgenden Seite können Dokumente dazu eingesehen werden.

http:www.Opektafarmer.de/Anhang.htm